Erneuter Hinweis der Örtlichen Ordnungsbehörde: Feuerwerk zu Hochzeit oder Geburtstag nur mit Ausnahmegenehmigung!
Generell darf handelsübliches Silvester-Feuerwerk, wie der Name schon verrät, von Ihnen als Verbraucher nur an Silvester gezündet werden.
Aber...
Sie können auch unterhalb des Jahres Feuerwerkskörper kaufen und ein Feuerwerk zu Anlässen wie z.B. Hochzeit oder runde Geburtstage zünden. Hierzu benötigen Sie allerdings eine Ausnahmegenehmigung bzw. eine Freistellung vom allgemeinen Verwendungsverbot für Feuerwerkskörper.
Diese Ausnahmegenehmigung erhalten Sie von Ihrer zuständigen Ordnungsbehörde. Den einseitigen Antragsvordruck hierzu stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mehr Informationen erhalten Sie beim zuständigen Sachbearbeiter im Rathaus unter (03382)7307-24.
Wir weisen abschließend nochmals darauf hin, dass die Verwendung von Feuerwerken ohne Ausnahmegenehmigung mit einer Geldbuße belegt werden kann.
Örtliche Ordnungsbehörde Kloster Lehnin
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